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Anfrage zur Befangenheit vom 10.02.2012

Sehr geehrter Herr Ihrke,
Am 06.02.2012 zur Regionalversammlung in Eberswalde kam die Frage der Befangenheit auf und das sich derjenige der Befangen ist freiwillig melden müsse. Nach meiner Information ist der stimmberechtigte Herr Wolfgang Banditt in der Firma „Enertrag“ beschäftigt. Meine Frage, ist das Bekannt und zählt dieser Sachverhalt nicht als Befangen? Schließlich vertritt er die Interessen einer profitierenden Firma.

 

 

 

 

 

 

 

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Das sagt Wikipedia:

Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d. h. nicht unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person aufgrund einer im Speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von einseitig, d. h. nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Vorabinformationen bezeichnet. Befangenheit liegt bereits vor, wenn es nur Gründe für Zweifel an der Unparteilichkeit eines Entscheidungsträgers gibt.

 

Klingt nachvollziehbar. In der Praxis: Wenn ein Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft über Windeignungsgebiete abstimmen muss und gleichzeitig einen Job in der Windenergiebranche hat, ist er dann befangen?